Der Datenschutz bei Wohnungssuchenden ist mangelhaft

19April

Der Datenschutz bei Wohnungssuchenden ist mangelhaft

Der Deutsche Mieterbund (DMB) bemängelt in einer aktuellen Meldung, dass Mieter bei der Wohnungssuche häufig unzulässige Angaben machen müssen. Hier fordert der DMB Kontrollen der Wohnungswirtschaft und von Online-Portalen.

 

Die Wohnraumknappheit verstärkt das Problem

Der Landesbeauftragten für Datenschutz in NRW deckte in einer Untersuchung die Verstöße auf, die auch dem DMB aufgefallen sind: Mieter werden dazu genötigt, unzulässige Fragen zu beantworten. Besonders bei Wohnraumknappheit haben sie ansonsten keine Chance auf die Anmietung der Wohnung. „Jetzt müssen bundesweit Konsequenzen aus dieser Untersuchung gezogen werden.“ forderte der Bundesdirektor des DMB, Lukas Siebenkotten. Der DMB hofft nun auf verstärkte Kontrollen.

Es geht dem DMB geht dabei um die folgenden Punkte:

  • Die Mieterselbstauskunft muss erst ausgefüllt werden, wenn nach der Wohnungsbesichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung besteht.
  • Kontaktdaten aus früheren Mietverhältnissen dürfen nicht abgefragt werden.
  • Fragen zum Familienstand, zum Geburtstag sowie zum Verwandtschaftsverhältnis der zum Haushalt gehörenden Kinder und sonstigen Angehörigen sind unzulässig.
  • Fragen nach der Dauer der beruflichen Beschäftigung sind unzulässig.
  • Die Forderung nach einer „Schufa-Auskunft“ oder einer ähnlichen Bonitätsauskunft sind unzulässig. Erst kurz vor Abschluss des Mietvertrages dürfen Bonitätsauskünfte verlangt werden.
  • Eine Kopie des Personalausweises darf nicht gefordert werden.

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