Eine Wohnung muss bezugsfertig sein

02August

Eine Wohnung muss bezugsfertig sein

 

Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter ist es ärgerlich, wenn kurz vor dem geplanten Einzugstermin etwas schief geht.

Möglicherweise hat der Mieter schon gepackt und muss aus seiner Wohnung raus.

 

Der Mieter kann Zahlungen zurückhalten

Wenn die angemietete Wohnung zu Beginn des Mietvertrages überhaupt nicht bezugsfertig ist, kann der Mieter die Miete um 100 Prozent mindern und sogar die Kaution zurückbehalten. Anders liegt der Fall, wenn der Mieter zwar einziehen kann, die Wohnung aber nur beschränkt nutzen kann. Hier kann er die Miete dem Mangel entsprechend mindern. Ob der Vermieter den Verzug oder Mangel selbst zu verantworten hat, spielt dabei keine Rolle.

                          

Die Folgen der Verzögerung

Von der Schwere der Mängel und der Verzögerung hängt nun ab, wie es weiter geht.

Der Mieter kann gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, sollten ihm Kosten für die Einlagerung seiner Möbel oder eine vorübergehende Unterkunft entstehen.

Ist die Verzögerung für den Mieter unzumutbar, ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Außerdem kann der Mieter von seinem „Selbsthilferecht“ Gebrauch machen, indem er einen Fachbetrieb zur Mängelbeseitigung beauftragt und die Kosten mit der Miete verrechnet oder dem Vermieter in Rechnung stellt.

In jedem Fall empfiehlt sich ein offenes Gespräch zwischen Mieter und Vermieter, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien zu finden.

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