Darf der Nachbar Bäume beschneiden? Das sagt der BGH dazu:

16Juni

Darf der Nachbar Bäume beschneiden? Das sagt der BGH dazu:

Wenn die Äste eines Baumes auf das Nachbargrundstück ragen, so darf der Nachbar selbst Hand anlegen und den Baum beschneiden. Dieses darf er selbst dann, wenn der Baum dadurch absterben könnte. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) im aktuellen Fall.

Was war im verhandelten Fall geschehen?

Im verhandelten Fall ging es um eine 15 Meter hohe Schwarzkiefer, deren Äste seit 20 Jahren auf das Nachbargrundstück ragen. Der Nachbar störte sich an den herabfallenden Zapfen und Nadeln und forderte den Eigentümer des Grundstücks zu einem Rückschnitt des Baumes auf, allerdings erfolglos. Daraufhin griff er selbst zur Astschere. Die Eigentümer der Schwarzkiefer fürchteten nun um den stabilen Stand des Baumes und zogen vor Gericht.

Wie urteilte der BGH?

Der Bundesgerichtshof gab dem Nachbarn, der hier nun selbst tätig wurde, Recht: Sofern der Nachbar durch den Baum beeinträchtigt wird und die Eigentümer der Aufforderung zum Rückschnitt nicht nachkommen, greift das Selbsthilferecht gemäß § 910 Abs. 1 BGB. Der Nachbar darf die überhängenden Äste somit abschneiden. Dies gilt auch dann, wenn der Baum durch diese Maßnahmen abzusterben droht oder an Standfestigkeit verlieren könnte. Allerdings kann das Selbsthilferecht durch naturschutzrechtliche Regelungen (zum Beispiel durch Baumschutzsatzungen oder -verordnungen) eingeschränkt sein. [BGH, Aktenzeichen V ZR 234/19]

 

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