Sind Namen an der Türklingel nun ein Datenschutz-Verstoß oder nicht?

24Oktober

Sind Namen an der Türklingel nun ein Datenschutz-Verstoß oder nicht?

Nunmehr wurde von Bundesdatenschutzbeauftragten erklärt, dass das Anbringen von Namen der Mieter an Klingelschildern keinen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. In jüngster Zeit tauchten im Internet zahlreiche gegenteilige Behauptungen auf. Der Grund für die Verwirrung war eine Entscheidung der Wohnungsbaugesellschaft „Wiener Wohnen“.

Was war der Hintergrund der "Klingelschild-Thematik"?
Ein Mieter der österreichischen Wohnungsbaugesellschaft „Wiener Wohnen“ hatte sich über den angebrachten Namen auf seinem Klingelschild beschwert und sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO. Aus diesem Grund möchte die Wohnungsbaugesellschaft bis Ende 2018 bei allen 200.000 Wohnungen die Namen auf den Klingelschildern durch Nummern ersetzen. Natürlich sorgte dieser Fall auch in Deutschland für Unsicherheit und Verwirrung.

Gehören Klingelschilder nun in den Anwendungsbereich der DSGVO?
In einer Mitteilung schreibt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ganz klar: „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig“. Weiter heißt es: „Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar“. Die Namen auf den Klingelschildern sind demnach kein Anwendungsbereich der DSGVO. Nur in besonderen Fällen hätten Mieter ein Widerspruchsrecht.

Wie ist Ihre Meinung zu der "Klingelschild-Thematik" in Bezug auf den Datenschutz? Sollten Namen nach Ihrer Meinung auf den Klingelschildern nicht mehr erlaubt sein? Schildern Sie uns gerne Ihre Ansichten dazu auf unserer Facebook-Fanseite.

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