Hat ein Makler Aufklärungspflicht in Steuerfragen?

26Dezember

Hat ein Makler Aufklärungspflicht in Steuerfragen?

Ob ein Makler seine Auftraggeber in steuerrechtlichen Fragen beraten oder aufklären muss, beschäftigte aktuell den Bundesgerichtshof (BGH). Im aktuellen Fall hatte eine Immobilienverkäuferin ihre Maklerin verklagt, da diese sie nicht auf die Spekulationsfrist hingewiesen hatte.

Der Hausverkauf lag hier innerhalb der Spekulationsfrist
Im Jahr 2004 hatte die Verkäuferin ein Haus für 170.000 Euro gekauft und beauftrage die Maklerin 2013 mit dem Verkauf des Objektes. Die Immobilie wurde bereits im Juli 2013 für 295.000 Euro verkauft. Da sich der Verkaufszeitpunkt hierbei noch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist befand, forderte das Finanzamt daraufhin rund 48.000 Euro Steuern. Die Verkäuferin verklagte die Maklerin und verlangte Schadenersatz in Höhe der gezahlten Steuern.

Wie hat der Bundesgerichtshof hier entschieden?
Der BGH hat entschieden, dass in diesem Fall keine Aufklärungspflicht durch die Maklerin bestand, die Klage wurde demnach abgewiesen. Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten aus dem Maklervertrag hervorgehen, muss im Einzelfall entschieden werden. Ein Ausnahmefall wäre es zum Beispiel, wenn sich ein Makler als Fachmann in Steuerfragen präsentiert.

Es macht also Sinn, sich in solchen Fragen immer zusätzlich an seine(n) Steuerberater(in) zu wenden, um hier Gewissheit zu haben.

Aktenzeichen der Rechtsprechung des BGH: I ZR 152/17

 

 

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.