Sonnenschutz: Darf es Schirm, Markise oder Sonnensegel sein?

27Juli

Sonnenschutz: Darf es Schirm, Markise oder Sonnensegel sein?

Wir alle lieben den Sommer – allerdings möchten wir natürlich auf der eigenen Terrasse, dem Balkon oder gar in der Wohnung von der Hitze verschont bleiben. Damit es nicht unerträglich heiß wird, muss ein ordentlicher Sonnenschutz her.

Die Wohnung sollte tagsüber abgedunkelt werden. Außenrollladen verhindern, dass es die Hitze in die Wohnung schafft. Sind keine Rollos vorhanden, sollten Sie die Fenster schließen und sonnenundurchlässige Vorhänge zuziehen.

 

Für den Balkon: Schirme und Markisen

Ein Sonnenschirm ist immer erlaubt und kann flexibel ausgerichtet werden. Er schützt nicht nur Ihren Balkon, sondern auch das Innere Ihrer Wohnung vor übermäßiger Sonneneinstrahlung.

Markisen sehen hübsch aus und bieten zuverlässigen Sonnenschutz. Bitte denken Sie als Mieter daran: Da Markisen an der Fassade befestigt werden, benötigen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters. Auch die Montage von Klemmmarkisen, die sich ohne Bohren an der Fassade befestigen lassen, sollten Sie sich von Ihrem Vermieter genehmigen lassen, da Sie das Erscheinungsbild des Objekts verändern.

Für die Terrasse: das Sonnensegel

Das Sonnensegel ist ein großes dreieckiges Tuch, das sich hervorragend über die Terrasse oder größere Balkone spannen lässt. Es sollte so groß gewählt werden, dass es Ihren Sitzplatz komplett überdeckt. Sonnensegel sind oft wasserdicht – so kann die Grillparty auch bei Regen stattfinden. Wenn es nicht mehr benötigt wird, lässt sich das Sonnensegel einfach abnehmen und platzsparend verstauen.

In jedem fall wünscht Ihnen Maik Simon Immobilien und Finanzierungen einen wunderschönen Sommer!

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