Sind Eigentümerversammlungen unter 2G-Beschränkungen ordnungsgemäß?

24November

Sind Eigentümerversammlungen unter 2G-Beschränkungen ordnungsgemäß?

Eigentümerversammlungen, die unter der sogenannten 2G-Regelungen stattfinden, sind nicht ordnungsgemäß – darauf weist der Spitzenverband der Haus- und Immobilienverwalter (VDIV) in einer aktuellen Pressemeldung hin. Solche Treffen seien wohlmöglich rechtlich anfechtbar.

Wie geht man mit Eigentümerversammlungen während der Pandemie aktuell um?

Eine Studie des Verbands „Wohnen im Eigentum“ ergab, dass es in 42 Prozent der Wohneigentümergemeinschaften (WEG) seit 2019 keine Eigentümerversammlung mehr gab, in 60 Prozent der WEGs gibt es in 2021 bisher keine Eigentümerversammlung. Es entsteht Durchführungsstau: Sanierungen werden nicht durchgeführt, unliebsame Verwalter werden behalten und vieles mehr. Einige Immobilienverwaltungen bieten deshalb nun 2G-Eigentümerversammlungen an. Dies bedeutet, dass die Teilnehmenden entweder geimpft oder genesen sein müssen.

Welche Empfehlung spricht der VDIV Deutschland aus?

Der VDIV mahnt, dass Beschlüsse aus solchen Versammlungen rechtlich anfechtbar sein könnten. Denn trotz der gebräuchlichen Übertragung von Vollmachten ist die grundsätzliche Vertretung Ungeimpfter durch Geimpfte nicht möglich, da die Mitgliedschaftsrechte sogenannte höchstpersönliche Rechte sind. Das heißt Wohnungseigentümer dürfen sich vertreten lassen, müssen es aber nicht. Der VDIV rät daher weiterhin dazu, keine Versammlungen abzuhalten. Der Verband fordert außerdem eine klare Gesetzgebung für Hybrid- und Online-Versammlungen, so wie es im Aktien- und Vereinsrecht bereits geschehen ist.

 

Wie wird es in Ihrer WEG gehandhabt? Ermöglichen die Verwalter Eigentümerversammlungen und welche Auflagen werden gefordert? Erzählen Sie uns gerne von Ihren Erfahrungen dazu auf unserer Facebook-Fanseite.

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