Haftet der Vermieter bei Wohnungsmängeln?

06März

Haftet der Vermieter bei Wohnungsmängeln?

Wenn sich ein Mieter infolge eines Mangels in der Mietwohnung verletzt, haftet in der Regel der Vermieter. Es sieht jedoch anders aus, wenn der Mangel die Verletzung nicht direkt verursacht hat.

Was hatte im folgenden Fall ein schwergängiges Rollo mit der Klage einer Mieterin zu tun?
Ein Vermieter wurde von seiner Mieterin über ein schwergängiges Rollo auf der Gartenseite informiert, er unternahm jedoch nichts dagegen. Zwei Wochen später befand sich die Mieterin auf der Treppe zur Gartenterrasse, als sich das Rollo löste und herunterfiel. Das laute Geräusch erschreckte die Mieterin so sehr, dass sie die Treppe hinabstürzte und sich an der Hand verletzte. Da sie durch die Verletzung ihren Haushalt nicht selbst führen konnte, forderte sie vom Vermieter 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 52.000 Euro Haushaltsführungsschaden.

Wie urteilte das Gericht hier?
Das LG Nürnberg-Fürth wies die Klage der Mieterin ab. Begründung: Laute Geräusche gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und können überall und jederzeit auftreten. Das hinabgestürzte Rollo stünde deshalb nur indirekt mit dem Unfall in Zusammenhang. Die Lage wäre anders zu beurteilen, wenn das Rollo die Mieterin direkt getroffen hätte. [LG Nürnberg-Fürth Aktenzeichen: 7 S 5872/17]

 

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