Kommt das Bestellerprinzip nun auch für den Immobilienkauf?

22August

Kommt das Bestellerprinzip nun auch für den Immobilienkauf?

Bereits im Jahr 2015 wurde das Bestellerprinzip für Mietwohnungen eingeführt. eigentlich sollte es Mieter finanziell entlasten. In der Realität trifft dies allerdings meistens nicht zu.

Nun lässt die Bundesjustizministerin, Frau Katarina Barley, aktuell prüfen, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt. In diesem Fall müsste derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Dies ist in der Regel der Verkäufer.

Inwiefern schwanken die Maklergebühren in Deutschland bisher?
Die Maklerprovision für Verkaufsobjekte schwankt in Deutschland in der Regel zwischen 5,95 und 7,14 Prozent. Während in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen der Käufer die Provision komplett zahlt, wird die Maklercourtage in den anderen Bundesländern üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (meist jeweils 3,57%). SPD, die Grünen und die Linke unterstützen das Vorhaben und waren bereits im letzten Bundestagswahlkampf für das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen.

Gibt es hierzu Gegenwind von Maklern und Immobilienverbänden?
Makler und Immobilienverbände befürchten, dass Verkäufer die Maklergebühren zukünftig auf den Verkaufspreis aufschlagen könnten. Das wiederum würde die anderen Erwerbsnebenkosten zumindest leicht erhöhen. Dennoch hat die reine Verkäuferprovision auch viele Vorteile. Bspw. müssen diese "Vertriebskosten" dann nicht mehr aus dem Eigenkapital der Käufer aufgebracht werden, was wiederum die Möglichkeiten der Finanzierbarkeit erweitern kann. Makler fordern nun die Politik auf, statt gesetzlicher Regelungen, die die Entscheidungsfreiheit der Käufer und Verkäufer einschränken sollen, eher die sonstigen Erwerbsnebenkosten zu senken oder Freibeträge einzuführen. Bspw. die massiven Erhöhungen der Bundesländer bei der Grunderwerbsteuer erschweren vielen Ersterwerbern den Kauf. Immerhin machen durch stetig ansteigende Erwerbsnebenkosten diese mittlerweile je nach Gebiet rund 15 Prozent des Kaufpreises aus. Den zumeist größten Anteil macht je nach Einzelfall und Bundesland dabei die Grunderwerbsteuer aus.

 

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