Es wurden neue Anpassungen im Mietrecht beschlossen

05September

Es wurden neue Anpassungen im Mietrecht beschlossen

Am 05. September wurde nun der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsänderung verabschiedet. Somit werden die Auskunftspflichten für Vermieter strenger und es gibt auch neue Regeln zu Modernisierungsmaßnahmen. Wann die Änderungen schließlich genau in Kraft treten, ist allerdings noch unklar.

Was regelt "die neue Mietpreisbremse"?

Vermieter sollen zukünftig dazu verpflichtet werden, vor Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die Miete des Vormieters zu geben, wenn diese über der Preisschwelle der Mietpreisbremse gelegen hat. Ein Vermieter, der dieser Pflicht nicht nachkommt, darf maximal die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstmiete verlangen. Außerdem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse in Zukunft leichter rügen können.

Welche neuen Regeln gibt es bei Modernisierungen?

Zukünftig dürfen Vermieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Bisher sind es elf Prozent. Außerdem soll die Umlage höchstens drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren betragen. Die Berechnung für Vermieter soll nun ein vereinfachtes Modernisierungsumlageverfahren erleichtern: Betragen die Gesamtkosten nicht mehr als 10.000 Euro, müssen die Maßnahmen dann nicht mehr detailliert aufgelistet werden. Es muss lediglich vom Vermieter mitteilen werden, dass er vom vereinfachten Verfahren Gebrauch macht und er kann dann pauschal rund zwei Drittel der Kosten umlegen.

Das gezielte „Herausmodernisieren“, wie z. B. die Durchführung baulicher Maßnahmen, die zu einer nicht notwendigen, erheblichen Beeinträchtigung der Mieter führen, ist in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

 

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