Gefahrenquellen im Treppenhaus beseitigen
09Juli

Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern sind wichtige Flucht- und Rettungswege. Sie sollten daher sowohl vom Vermieter als auch von den Mietern mit großer Sorgfalt behandelt werden. Zuallererst muss natürlich gewährleistet sein, dass diese Wege nicht zugestellt sind und ein Durchgang von einer Mindestbreite von ca. 1 Meter frei ist. „Vor allen Dingen kommt hier das Bemühen um einen effektiven Brandschutz zum Tragen“, erklärt Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverband Deutschland, IVD West.
Sollten die Regeln in der Hausordnung festgelegt werden?
Eindeutige und einheitliche gesetzliche Verbote, die das Verbringen von Gegenständen in Fluren und Treppenhäusern grundsätzlich und explizit untersagen, gibt es nicht. Jedoch schreiben die sogenannten Brandschutzbestimmungen entsprechende Punkte vor, die Vermieter durch eine entsprechend formulierte Hausordnung an die Mieter weitergeben können. So kann zum Beispiel das Aufstellen von Schuhschränken untersagt werden – das Abstellen von einzelnen Schuhpaaren auf der Fußmatte jedoch nicht. „Genauso wenig übrigens wie die Fußmatte selbst – wenn sie nicht die Ausmaße eines regelrechten Teppichs annimmt“, präzisiert Blandfort. Ebenfalls ist aus Brandschutzgründen das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur als kritisch zu beurteilen. Es kann jedoch nicht grundsätzlich untersagt werden, wenn genügend Platz vorhanden ist, der Wagen kein Hindernis darstellt und nicht fixiert ist.
Sind Kinderwagen, Rollator und Fahrrad im Treppenhaus erlaubt?
Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Kinderwagen mehrmals entsprechend entschieden. Ähnliches Vorgehen haben Gerichte Nutzern von Rollstühlen und Rollatoren zugebilligt. Es sei Menschen, die auf Gehilfen angewiesen sind, nicht zuzumuten, diese treppauf und treppab zu tragen. Fahrräder hingegen müssen im Flur nicht geduldet werden. Entsprechende Urteile besagen: Wer fit genug ist, Rad zu fahren, kann das Velo auch in den Keller oder in die Wohnung tragen.
Deko-Artikel, Bilder und Pflanzen gehören aus Brandschutzgründen ebenfalls nicht ins Treppenhaus oder auf den allgemeinen Flur. Sie können zu leicht Feuer fangen oder einen anderswo ausgebrochenen Brand beschleunigen. In Ausnahmefällen wird saisonaler Schmuck – beispielsweise in der Vorweihnachtszeit der Adventskranz – geduldet.
Warum muss der Fluchtweg frei und sicher sein?
„Vermietern oder Verwaltern eines Hauses ist gestattet, ausgelagerte Gegenstände entfernen zu lassen, wenn die betroffene Person auf die Aufforderung, diese aus dem Flur wegzuräumen, nicht reagiert“, stellt Burkhard Blandfort klar. Neben der Beseitigung von Brandgefahren und Stolperfallen im Treppenhaus müssen Vermieter auch dafür sorgen, dass das Treppengeländer befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert. Denn im Brandfall müssen Mieter in der Lage sein, den Fluchtweg zu finden und zu verwenden. Und schließlich: In vielen Mehrfamilienhäusern gilt im Treppenhaus aufgrund der Hausordnung oder mietvertraglicher Regelungen ein Rauchverbot.
Wie reagieren Sie richtig bei Gegenständen im Treppenhaus?
Ein harmonisches Zusammenleben im Mietshaus basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Einhalten der Hausordnung. Doch was tun, wenn der Nachbar den engen Flur dauerhaft als Abstellfläche für sein Fahrrad nutzt oder regelmäßig seinen Müll vor der Tür lagert?
- Schritt: Verhältnismäßigkeit prüfen: Bevor Sie aktiv werden, sollten Sie die Situation realistisch einschätzen. Wird ein Rollator mehrmals am Tag kurzzeitig im Eingangsbereich geparkt, rechtfertigt das in der Regel keine Beschwerde.
- Schritt: Das persönliche Gespräch suchen: Liegt jedoch ein dauerhaftes Problem vor, ist der erste Weg immer das direkte Gespräch. Oft ist den Nachbarn gar nicht bewusst, dass ihr Verhalten andere einschränkt. In einer ruhigen Unterhaltung lassen sich Missverständnisse meist schnell ausräumen oder ein guter Kompromiss finden – beispielsweise ein fester Alternativplatz für sperrige Gegenstände.
- Schritt: Vermieter oder Hausverwaltung einschalten: Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig oder hält sich nicht an getroffene Absprachen, sollten Sie den Vorfall dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Liegt ein klarer Verstoß vor, kann die Verwaltung den störenden Mieter förmlich abmahnen.
- Schritt: Rechtliche Schritte als letzter Ausweg: Sollten selbst Abmahnungen keine Wirkung zeigen, bleibt betroffenen Mietern der Gang vor Gericht: In diesem Fall lässt sich der sogenannte Erfüllungsanspruch auf Störungsabwehr auf rechtlichem Weg durchsetzen.
Wann müssen Vermieter den Namen von Hinweisgebern nennen?
Reichen Bewohner eine namentliche Beschwerde über einen Nachbarn beim Vermieter oder der Hausverwaltung ein, bleibt ihre Identität nicht immer geschützt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VI ZR 14/21) kann das Recht des beschuldigten Mieters auf Auskunft schwerer wiegen als das Geheimhaltungsinteresse des Hinweisgebers. Das Risiko, namentlich offengelegt zu werden, besteht für Beschwerdeführer vor allem dann, wenn sich die Behauptungen über die Störungen im Treppenhaus im Nachhinein als unwahr herausstellen.
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