Heizkostenverordnung - Bundeskabinett beschließt Novelle

18August

Heizkostenverordnung - Bundeskabinett beschließt Novelle

Die Novelle der Heizkostenverordnung wurde vom Bundeskabinett nun beschlossen. Mit der Änderungsverordnung werden die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Was ändert sich mit der Novelle?

Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Wenn der Austausch im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder der Aufwand unangemessenen ist, können Ausnahmen gemacht werden.

Gibt es auch neue Mittteilungs- und Informationspflichten?

Gebäudeeigentümer müssen den Nutzenden in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitstellen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ab dem 1. Januar 2022 müssen diese mindestens monatlich bereitgestellt werden. Darüber hinaus macht die Richtlinie Vorgaben dazu, welche Mindestinformationen die Gebäudeeigentümer den Nutzenden – unabhängig von der Art der Zähler oder Heizkostenverteiler – mit den Abrechnungen zur Verfügung stellen müssen. Diese Vorgaben der Richtlinie werden mit der Änderungsverordnung umgesetzt.

 

Auch wenn u. U. noch ein paar Jahre Zeit sind, empfehlen wir Ihnen, das Thema nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Haben Sie als Vermieter die Geräte für Ihre Liegenschaften bereits umgestellt? Erzählen Sie uns gerne von Ihren Erfahrungen dazu auf unserer Facebook-Fanseite.

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