Nach Einigung der Koalition wurde die Mietrechtsreform 2018 beschlossen

05Dezember

Nach Einigung der Koalition wurde die Mietrechtsreform 2018 beschlossen

Nun haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf geeinigt und die Mietrechtsänderung wurde vom Bundestag verabschiedet. Am 14. Dezember muss das Gesetz noch den Bundesrat durchlaufen und könnte dann bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten. Im Fokus der Reform steht vor allem der Mieterschutz.

Welche Änderungen stehen nun voraussichtlich an?
Mit Inkrafttreten der Reform können Vermieter dann bundesweit nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf ihre Mieter umlegen (bisher sind es elf Prozent). Außerdem darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro je Quadratmeter steigen.
Für die Vermieter, die maximal 10.0000 Euro investieren, gibt es eine Erleichterung bei der Berechnung der Modernisierungsumlage: 30 Prozent der Kosten werden für den Erhaltungsaufwand abgezogen, während der Rest umgelegt werden kann.

 

Gibt es neue Regeln für den Mietspiegel?
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf der Vermieter höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Besonderheit: Hat er jedoch vorher schon eine höhere Miete erzielt, muss er diese nicht senken, sofern er dem neuen Mieter unaufgefordert Auskunft über vorherige vereinbarte Mieten erteilt. Außerdem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen können.

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