Hohe Entschädigung für Vermieter, wenn ein Mieter den Auszug verweigert

29März

Hohe Entschädigung für Vermieter, wenn ein Mieter den Auszug verweigert

Wenn ein Mieter nicht pünktlich aus der Wohnung auszieht, kann das teuer für ihn werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass bei verspätetem Auszug die erzielbare Miete bei Neuvermietung entscheidend ist – und das kann vereinzelt einen großen finanziellen Unterschied machen.

 

Der verspätete Auszug wurde teuer

Die Mieter hatten im vorliegenden Fall fast zehn Jahre lang eine Wohnung in München bewohnt, als der Eigentümer ihnen wegen Eigenbedarfs fristgerecht kündigte. Nun zogen die Mieter erst anderthalb Jahre später aus, zahlten jedoch bis dahin pünktlich die vereinbarte Miete in Höhe von monatlich knapp 1.500 Euro. Der Vermieter forderte von ihnen den Differenzbetrag zur mittlerweile ortsüblichen Vergleichsmiete, der für den genannten Zeitraum insgesamt 7.500 Euro betrug.

Der BGH bekräftigt Vermieter

Der Bundesgerichtshof sprach dem Vermieter seinen Anspruch vollumfänglich zu. Entscheidend sei nicht, ob der Vermieter die Wohnung tatsächlich weitervermieten, oder – wie im vorliegenden Fall – selber nutzen möchte, sondern es ginge darum, Druck auf die Mieter auszuüben, ihre Wohnung pünktlich zu räumen.

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