Die Mietpreisbremse in Niedersachsen gilt seit 01.12.2016

14Dezember

Die Mietpreisbremse in Niedersachsen gilt seit 01.12.2016

Nun gilt seit dem 1. Dezember 2016 auch in Niedersachsen die Mietpreisbremse. Sie betrifft zwölf Kommunen sowie alle sieben ostfriesischen Inselgemeinden. Niedersachsen ist bereits das zwölfte Bundesland, das die Mietpreisbremse einführt.

 

Inzwischen sind 19 Städte und Gemeinden betroffen

Folgende Städte und Gemeinden sind von der neuen Regelung betroffen: Baltrum, Borkum, Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Juist, Langenhagen, Langeoog, Leer, Lüneburg, Norderney, Oldenburg, Osnabrück, Spiekeroog, Vechta, Wangerooge und Wolfsburg.

Hier darf die Miete bei Neuvermietungen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind von der Regelung Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen. Zunächst gilt die Mietpreisbremse bis November 2021.

Begründung: Mietpreissteigerungen in den Großstädten

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) zog als Bewertungsgrundlage für die Einführung der Mietpreisbremse eine Analyse der Förderbank NBank heran. Demzufolge sind die Mieten in den vergangen Jahren vor allem in den Großstädten Braunschweig, Oldenburg und Wolfsburg stark angestiegen. Wolfsburg ist mit einer Mietpreissteigerung von gut 52 Prozent auf 8,65 Euro pro Quadratmeter Spitzenreiter (im Zeitraum 2010 bis 2013).

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