Nun doch weitere Erhöhungen von Grunderwerbsteuern

23November

Nun doch weitere Erhöhungen von Grunderwerbsteuern

Auch Thüringen erhöht nun ab 2017 die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf 6,5 Prozent. Seitdem der Staat festgelegt hat, dass die Bundesländer den Steuersatz selbst bestimmen können, haben nahezu alle Bundesländer den ursprünglichen Steuersatz von 3,5 Prozent erhöht. Lediglich in Bayern und Sachsen gab es noch keine Erhöhungen.

 

Seit der Reform haben sich die Einnahmen des Staates verdoppelt: Im Jahr 2005 nahm der Staat 4,8 Milliarden Euro ein, während im Jahr 2015 sogar ein neuer Höchststand von 9,2 Milliarden Euro erzielt wurde.

So können Sie bei der Grunderwerbsteuer sparen

Auf legalem Wege lässt sich die Steuersumme um bis zu 15 Prozent reduzieren. Hierzu lassen Sie im notariellen Kaufvertrag das „bewegliche Inventar“ herausrechnen. Das sind Dinge, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind, zum Beispiel Einbauküchen, Heizöl, Gartenhäuser, Markisen und andere "bewegliche Dinge". Zu beachten ist hier: Wenn der Wert des "beweglichen Inventars" die 15 Prozent überschreitet, fordert das Finanzamt in der Regel einen Nachweis über den Wert der Gegenstände an – in diesem Fall müssen Sie die entsprechenden Belege (zum Beispiel ein Wertgutachten oder eine Rechnung) einreichen.

Folgend eine Auflistung der voraussichtlichen Grunderwerbsteuer 2017

Bundesland Steuersatz 2017
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

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