Muss der Vermieter die Wohnung bei Mängeln persönlich besichtigen?

16Januar

Muss der Vermieter die Wohnung bei Mängeln persönlich besichtigen?

Dieser Frage geht das Landgericht Berlin im folgenden Fall auf den Grund:

 

Was ist, wenn der Mieter Beauftragte des Vermieters nicht in die Wohnung lässt?
Im vorliegenden Fall forderte ein Mieter die Beseitigung verschiedener, teils kleinerer Mängel in seiner Wohnung. Da der Vermieter keine Zeit hatte, die Mängel persönlich zu sichten, schickte er zum ersten Termin eine Vertraute und zum zweiten Termin seinen Rechtsanwalt. Der Mieter verwehrte jedoch beiden Personen den Zutritt, auch nach einer Abmahnung. Er forderte, dass der Vermieter persönlich erscheint oder einen Fachhandwerker schickt. Schließlich sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus.

Ist in diesem Fall die fristlose Kündigung begründet?
Das Landgericht Berlin urteilte zugunsten des Vermieters. Der Mieter muss die vom Vermieter entsandten Personen akzeptieren und diese zum vereinbarten Besichtigungstermin in die Wohnung lassen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Auch ist zur Mängelbesichtigung keine Fachausbildung nötig. (LG Berlin, Aktenzeichen 63 S 316/16)

 

Fazit: Bei Mängeln in einer Mietwohnung muss der Vermieter nicht persönlich zur Besichtigung erscheinen. Der Mieter muss akzeptieren, dass der Vermieter eine Person seiner Wahl mit der Besichtigung beauftragt.

 

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