Ein Zwischenfazit zum Baukindergeld

29September

Ein Zwischenfazit zum Baukindergeld

Das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge kann nun seit September 2018 bei der KfW Bankengruppe online beantragt werden. Der Förderzeitraum wurde wegen der Corona-Pandemie verlängert.

Was ist das Baukindergeld überhaupt?

Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen. Pro Jahr erhält eine Familie 1.200 EUR je Kind. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt, so dass eine Familie mit einem Kind insgesamt 12.000 Euro erhält, eine Familie mit zwei Kindern 24.000 Euro usw.

Wie wurde die Förderung bisher angenommen?

Fast 310.000 Familien in Deutschland wurden bisher mit dem Baukindergeld gefördert, zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 % der Antragsteller unter 40.000 Euro pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 6,5 Mrd. EUR. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Mrd. EUR für das Baukindergeld zur Verfügung. Da es wegen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen beim Bauen und Hauskauf kam, wurden die Fristen nachträglich angepasst. Nun gilt: Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Baugenehmigung erteilt bekommen oder einen Kaufvertrag unterschrieben hat, ist förderungsfähig sofern die anderen Bedingungen erfüllt werden. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020 möglich. Den Antrag zur Förderung müssen Familien bis spätestens 31. Dezember 2023 stellen.

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