Weiterbildungspflicht für Makler sowie Berufszulassung für Immobilienverwalter beschlossen

27September

Weiterbildungspflicht für Makler sowie Berufszulassung für Immobilienverwalter  beschlossen

Lange wurde diskutiert, endlich ist es vollbracht! Die Berufszulassung für Immobilienverwalter wurde vom Bundesrat endgültig beschlossen. Dies wurde bereits im Koalitionsvertrag von 2013 gefordert. Ab August 2018 sollen die neuen Regelungen voraussichtlich in Kraft treten.

 

Was ändert sich nun, wie sind die neuen Regelungen für Immobilienverwalter?

Bisher war es so, dass WEG-Verwalter und Mietverwalter ihre Tätigkeit lediglich anzeigen mussten. In Zukunft brauchen sie erstmals eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Voraussetzung für diese Gewerbeerlaubnis ist, dass der Antragsteller zuverlässig ist und über geordnete Vermögensverhältnisse verfügt. Der Erlaubnisträger hat nachzuweisen, dass keine Eintragungen beim Insolvenzgericht über ihn vorhanden sind. Er muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls das Unternehmen dort eingetragen ist). Auch die Beantragung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt bleibt ihm nicht erspart.

 

Was hat sich getan bei dem Thema Sachkundenachweis für Makler?

Gefordert wurde ein Sachkundenachweis, stattdessen unterliegen Immobilienmakler zukünftig einer Weiterbildungspflicht. Diese wurde mit "zwanzig Stunden innerhalb von drei Jahren" beschlossen. Es heißt in der Gesetzesbegründung, dass so sichergestellt sei, dass Makler über die geforderte Sachkunde verfügen und zudem ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten. Schließlich kann die Missachtung der Fortbildungspflicht mit Bußgeldern geahndet werden. Eine Besonderheit ist: Staatlich anerkannte Immobilienkaufmänner und Immobilienfachwirte sollen in den ersten drei Jahren von dieser Pflicht befreit werden, danach müssen auch sie den Weiterbildungspflichten nachkommen.

 

Sowohl wir als Maik Simon Immobilien und Finanzierungen als auch weitere Marktexperten begrüßen diese Entscheidungen. Wir werden uns jedoch auch in der kommenden Legislaturperiode weiterhin für einen zwingend notwendigen Sachkundenachweis für die gesamte Maklerschaft einsetzen. Dieser ist zwingend notwendig, um die "schwarzen Schafe" der Branche auszusortieren und mit professioneller Arbeitsweise das Image der Immobilienmakler weiter in ein positives Licht zu rücken.

 

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