Bestätigung durch BGH-Urteil: Die Kündigungen von Bausparverträgen sind rechtens

08März

Bestätigung durch BGH-Urteil: Die Kündigungen von Bausparverträgen sind rechtens

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes könnten nun weitere Zigtausende der über 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland gekündigt werden.

 

Die Problematik der Bausparverträge

Viele Sparer legten vor allem in den 90er Jahren Bausparverträge zu einem für damalige Verhältnisse wenig rentablen Zinssatz von durchschnittlich drei Prozent an. Im Gegenzug dürfen sie dann, wenn sie ein bestimmtes Eigenkapital angespart haben, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen. Jedoch wurde diese Art des Sparens für die Kunden äußerst lukrativ, seit die Europäische Zentralbank ihre Nullzins-Politik fährt. Denn satte drei Prozent Zinsen gibt es heutzutage kaum noch. Viele Kunden halten ihre Verträge daher aufrecht, auch wenn Sie keinen Immobilienkauf anstreben. Sie haben das erforderliche Mindestkapital längst erreicht, profitieren jedoch weiterhin von den üppigen Zinsen.

Die Bausparkassen wehren sich

Natürlich sind solche abgeschlossenen Verträge für die Bausparkassen mittlerweile wenig ertragreich. Sie zahlen hohe Zinsen und müssen damit rechnen, dass sich Sparer nach einer Weile auszahlen lassen und nie ein Kreditvertrag zustande kommt. Denn im Falle eines Kredites sind die Kunden vertraglich zu unrentablen Zinsen verpflichtet. Aus diesem Grund kündigen die Bausparkassen diejenigen Bausparverträge, die bereits seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, also deren Mindestkapital angespart wurde.

Das Urteil des BGH ist eindeutig

Nun haben drei Bausparer gegen diese Kündigung geklagt, doch das Urteil des BGH ist so eindeutig und allgemein formuliert, dass es höchstwahrscheinlich für alle anderen Sparer auch gilt. Entscheidend für das Urteil war ein Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem heißt es, dass ein Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Erhalt […], ein Darlehen kündigen kann. Der BGH sieht die Bausparkasse im Zeitraum des Sparens als Darlehensnehmer. Erst im Falle einer Auszahlung würden sich die Rollen umkehren.

Was können Bausparer jetzt tun?

Sie könnten Ihre Sparrate jetzt reduzieren sogar die Zahlungen ganz einstellen, um das Erreichen der Zuteilungsgrenze hinauszuzögern. Sollte Ihre Bank Ihnen ein anderes Sparmodell anbieten, seien Sie besonders aufmerksam und vergleichen Sie die Konditionen mit denen anderer Banken und Bausparkassen. Im Falle einer Kündigung haben Sie übrigens ganz gute Karten, wenn Ihnen der Bausparvertrag als „rentable Geldanlage“ angeboten wurde – in diesem Fall sind Sie jedoch in der Beweispflicht.

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