Achtung! Jede zweite Nebenkosten-Abrechnung ist falsch!

15März

Achtung! Jede zweite Nebenkosten-Abrechnung ist falsch!

Weiterhin sind Nebenkostenabrechnungen laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) das Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland.

Viele Mieter sind nach wie vor verunsichert und holen sich im Zweifelsfall professionellen Rat ein.

Der DMB prüft jährlich hunderttausende Abrechnungen – jede zweite davon ist falsch, unplausibel oder unvollständig.

 

Es gibt zwingende Mindestangaben

Die folgenden Angaben muss die Betriebskostenabrechnung laut DMB mindestens beinhalten:

  • die konkrete Bezeichnung des Objekts, auf das sich die Abrechnung bezieht,
  • die Benennung des Abrechnungszeitraumes,
  • die Zusammenstellung der Gesamtkosten für jede Nebenkostenart,
  • die Angaben des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels,
  • die Berechnung des Mieteranteils für die einzelnen Betriebskostenarten sowie
  • die Verrechnung der monatlichen Vorauszahlungsbeträge des Mieters.

Die Betriebskostenabrechnung muss pünktlich zugestellt werden

Der Vermieter muss seinen Mietern die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zustellen. Für Abrechnungen, die später eintreffen, muss der Mieter keine Nachzahlungen mehr leisten.

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