Was ändert sich in diesem Jahr bei Energieausweisen?

27Januar

Was ändert sich in diesem Jahr bei Energieausweisen?

Neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden gelten ab dem 1. Mai 2021. Künftig wird unter anderem die Höhe der Treibhausgas-Emissionen ausgewiesen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin. Bei Verbrauchsausweisen sind HauseigentümerInnen also in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Dies ist relevant für Ausweise, die im Jahr 2011 ausgestellt wurden und somit ggf. in 2021 erneuert werden müssen.

Wann wird überhaupt ein Energieausweis benötigt?
Der Energieausweis muss vorgelegt werden, wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird. Bspw. Gebäude mit einer Nutzungsfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind davon befreit. Wer sein Gebäude ausschließlich selbst bewohnt und weder verkaufen oder vermieten will, benötigt ebenfalls keinen neuen Ausweis.

Welche Verordnung regelt die Verpflichtungen mit den Energieausweisen?
In der EnEV (Energieeinsparverordnung) sind diese Regelungen aufgeführt, so auch, dass ab 1. Mai 2021 die Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis aufgeführt werden müssen. In der EnEV war diese Ausweisung bisher nicht verpflichtend, mit der Umsetzung des GEG (GebäudeEnergieGesetz) ist dieses nun erforderlich. Zudem muss die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angegeben werden, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss festgehalten werden.

Neben Eigentümern sind auch Immobilienmakler in Zukunft explizit dazu verpflichtet, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben hingegen unverändert.

Ist ein Energieausweis vorgeschrieben und kann dieser nicht vorgelegt werden, so kann laut EnEV ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro verhängt werden.

Haben Sie schon einen Energieausweis für Ihre Immobilie? Kontrollieren Sie im eigenen Interesse die Gültigkeit des Energieausweises und erneuern diesen rechtzeitig. Hierbei helfen zahlreiche Energieberater sowie mitunter auch Ihr Schornsteinfeger. Wie alt ist Ihr aktueller Energieausweis? Berichten Sie uns gerne davon auf unserer Facebook-Fanseite.

 

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