Wegen der Covid-19-Pandemie wird der Zensus 2021 verschoben

16Dezember

Wegen der Covid-19-Pandemie wird der Zensus 2021 verschoben

Der für 2021 geplante EU-weite Zensus wird wegen der Covid-19-Pandemie um ein Jahr verschoben. Das „Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ trat am 10. Dezember trat in Kraft. Der 15.05.2022 wurde als neuer Stichtag festgelegt.

Warum reagiert der Verband der Immobilienverwalter erleichtert darauf?
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hatte selbst auf die Verschiebung gedrängt, da Bund, Länder und Kommunen, Immobilienverwaltungen sowie Eigentümer aufgrund der Corona-Pandemie die notwendigen Vorbereitungen kaum leisten können, denn die Erhebungsmerkmale und damit der Aufwand für Verwalter und andere Beteiligte sind im Zensus 2022 deutlich umfangreicher als beim Vorgänger 2011. Nun müssen auch Fragen zu Nettokaltmiete, Wohnungsleerstand, Wohnungsgröße und Baualter der Gebäude sowie Energieträger beantwortet werden. Der VDIV Deutschland hatte bereits in einer Stellungnahme zum damaligen Entwurf zum Zensusgesetz 2021 kritisiert, dass Immobilienverwalter in der Regel nicht über alle Informationen zu Gebäuden und Wohnungen verfügen und somit nicht alle Fragen beantworten können.

Zusammen mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde die Bundesregierung dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Anpassungen vorzunehmen, falls wegen der Corona-Pandemie „oder anderer zwingender Gründe“ eine weitere Verschiebung erforderlich werden sollte.

 

Wir finden diese zeitliche Entlastung gut. Erinnern Sie sich noch an den Zensus 2011? Erzählen Sie uns gerne davon auf unserer Facebook-Fanseite.

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