Immobilienerbe - Was ist bei künftiger Selbstnutzung zu beachten?

14Oktober

Immobilienerbe - Was ist bei künftiger Selbstnutzung zu beachten?

Wer eine Immobilie erbt und diese selbst nutzen möchte, sollte möglichst zeitnah dort einziehen. Verzögert sich der Einzug, müssen triftige Gründe vorliegen. Kann die Renovierungsdauer zu lang sein?
In Münster bewohnten Vater und Sohn jeweils eine Doppelhaushälfte. Nach dem Tod des Vaters erbte der Sohn die andere Hälfte und renovierte diese in Eigenleistung, um das gesamte Haus als einheitliche Wohnung zu nutzen. Diese Arbeiten dauerten drei Jahre lang an, darum lehnte das zuständige Finanzamt eine Erbschaftssteuerbefreiung ab.

Innerhalb von welchem Zeitraum sollte die Immobilie bezogen werden?
Das Finanzgericht (FG) Münster entschied zu Lasten des Erben. Nur in Ausnahmefällen wird eine Steuerbefreiung gewährt, wenn die Immobilie erst nach mehr als sechs Monaten selbst genutzt wird. Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erben in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erben und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen. Der Kläger argumentierte unter anderem, dass das von ihm beauftragte Handwerksunternehmen stark ausgelastet gewesen sei und sich die Bauarbeiten somit verzögert hätten. Dies wies der Richter zurück: der Kläger hätte auch ein anderes Unternehmen beauftragen können. [Finanzgericht Münster, Aktenzeichen: 3 K 3184/17]

 

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