Achtung, wichtig für alle Hausbesitzer: Beim Heizkessel ist in der Regel nach 30 Jahren Schluss!

08Februar

Achtung, wichtig für alle Hausbesitzer: Beim Heizkessel ist in der Regel nach 30 Jahren Schluss!

Seit 2014 legt die Energiesparverordnung (EnEV) u. a. fest: Heizkessel müssen nach 30 Jahren Betrieb erneuert werden. Somit müssen Hausbesitzer Heizkessel, die vor 1987 eingebaut wurden, in 2017 austauschen.

Es sind mehr als 1 Million Haushalte betroffen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) hat ermittelt: Noch in diesem Jahr sind mehr als eine Million Haushalte zum Austausch verpflichtet.

Doch der Austausch lohnt sich: Moderne Heizkessel benötigen rund 10 bis 25 Prozent weniger Brennstoff als überholte und veraltete Modelle. Zudem ist der Stromverbrauch um bis zu 90 Prozent geringer. Bereits nach wenigen Jahren, kann ein Austausch amortisiert sein. In einigen Fällen kommen Vermietern und Eigentümern sogar lokale Zuschüsse zugute. Hierüber kann oft der lokale Heizungsinstallateur informieren.

Wichtig: Nicht jeder Kessel muss getauscht werden

Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Regelung ausgenommen – diese dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Ebenfalls ausgenommen sind Eigentümer, die schon länger in Ein- oder Zweifamilienhäusern leben. Auch Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, in denen der Eigentümer bis zum 1. Februar 2002 selbst eine Wohnung bewohnt hat, profitieren von dieser Ausnahmeregelung.

Erkundigen Sie sich also unbedingt bei einem Fachmann, ob Sie oder Ihr Vermieter Änderungen vornehmen müssen. Im Zweifelsfall entschädigen jedoch die geringeren laufenden Kosten eine einmalige Investition.

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