Neuigkeiten von Maik Simon Immobilien Consulting GmbH aus Morsbach

30Dezember

Einen guten Rutsch ins Jahr 2019!

Liebe Kunden, Geschäftspartner und Freunde,

zum Jahreswechsel bedanken wir uns bei Ihnen und Euch für ein spannendes und erfolgreiches gemeinsames Jahr 2018!

Wir wünschen Ihnen und Euch einen guten Rutsch in ein erfolgreiches, glückliches und gesundes Jahr 2019.

 

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26Dezember

Hat ein Makler Aufklärungspflicht in Steuerfragen?

Ob ein Makler seine Auftraggeber in steuerrechtlichen Fragen beraten oder aufklären muss, beschäftigte aktuell den Bundesgerichtshof (BGH). Im aktuellen Fall hatte eine Immobilienverkäuferin ihre Maklerin verklagt, da diese sie nicht auf die Spekulationsfrist hingewiesen hatte.

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24Dezember

Fröhliche Weihnachten!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

wie auch immer Sie die Feiertage und das Weihnachtsfest verbringen: Wir hoffen, Sie finden ein wenig Zeit zur Entspannung und können die Stunden mit Ihren Lieben genießen.

Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und angenehme Feiertage!

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19Dezember

Die Versorger heben zum Jahreswechsel die Gaspreise an

Gaskunden freuen sich seit etwa fünf Jahren über stetig sinkende Preise, doch damit ist nun Schluss. Aus einer aktuellen Analyse des Vergleichsportals Verivox geht hervor, dass hunderte Versorger zum Jahreswechsel an der Preisschraube drehen.

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12Dezember

Für Deutschland gibt es einen neuen Betriebskostenspiegel

Die Miet-Nebenkosten betragen in Deutschland durchschnittlich 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat. Addiert man alle denkbaren Betriebskosten hinzu, können es sogar bis zu 2,79 Euro sein. Diese Zahlen ergeben sich aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB) für das Jahr 2016.

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05Dezember

Nach Einigung der Koalition wurde die Mietrechtsreform 2018 beschlossen

Nun haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf geeinigt und die Mietrechtsänderung wurde vom Bundestag verabschiedet. Am 14. Dezember muss das Gesetz noch den Bundesrat durchlaufen und könnte dann bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten. Im Fokus der Reform steht vor allem der Mieterschutz.

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28November

Muss der Vermieter einen Türspion dulden?

Wenn sich ein Mieter einen Türspion einbauen lässt, muss der Vermieter dies während der Dauer des Mietverhältnisses dulden. Der Mieter ist allerdings verpflichtet, bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, dies muss notfalls durch Auswechseln des Türblattes geschehen.

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21November

Mietrückstand: Ordentliche Kündigung bleibt bestehen

Zahlt ein Mieter zwei Monate oder länger keine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Begleicht der Mieter die Rückstände jedoch innerhalb einer zweimonatigen Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund sprechen viele Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus.

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14November

Kann der Rückschnitt alter Bäume Folgen haben?

Im folgenden Fall ärgerte sich ein Eigentümer über einige Bäume seines Nachbarn, die auf sein Grundstück ragten. Als der Nachbar auch nach mehrfacher Aufforderung keinen Rückschnitt vornahm, beauftragte der sich ärgernde Eigentümer eine Fachfirma und wurde verklagt.

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07November

Die Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler wird konkretisiert

Am 1. August 2018 wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler die Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt. Seitdem sind 20 Stunden in drei Jahren Pflicht. Jedoch sorgte die bisherige Formulierung für Unklarheiten, nun wird nachgebessert.

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31Oktober

Sind Daten aus Immobilienportalen Grundlagen für eine Mieterhöhung?

Mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat, begründete eine Münchner Vermieterin eine geforderte Mieterhöhung. Dieses Vorgehen hielt ihr Mieter jedoch für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung. Das Amtsgericht München gab in diesem Fall dem Mieter Recht.

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24Oktober

Sind Namen an der Türklingel nun ein Datenschutz-Verstoß oder nicht?

Nunmehr wurde von Bundesdatenschutzbeauftragten erklärt, dass das Anbringen von Namen der Mieter an Klingelschildern keinen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. In jüngster Zeit tauchten im Internet zahlreiche gegenteilige Behauptungen auf. Der Grund für die Verwirrung war eine Entscheidung der Wohnungsbaugesellschaft „Wiener Wohnen“.

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