Neuigkeiten von Maik Simon Immobilien Consulting GmbH aus Morsbach
09Februar
Achtung: Energiekosten - Gas und Öl ziehen weiterhin stark an
Wichtig sowohl für Mieter als auch für Eigentümer und Vermieter: Im Januar haben sich die Energiekosten für Gas und Heizöl mehr als verdoppelt – und auch die Strompreise zogen weiterhin stark an. Das meldet das Vergleichsportal CHECK24. Die Energiekosten für einen Musterhaushalt sind seit Januar 2021 von 3.891 Euro auf 6.092 Euro jährlich gestiegen.
02Februar
Die Lösung zum KfW-Förderungsstopp steht
Der Förderstopp verschiedener KfW-Programme kam unerwartet. Nun haben sich die Bundesministerien für Finanzen, für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
26Januar
KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt
Wirtschaftsminister Habeck hat die Förderung von sogenannten Effizienzhäusern und der energetischen Sanierung gestoppt. Die Nachfrage übersteige die Fördermittel bei weitem, zudem soll die Förderung reformiert werden.
20Januar
Mietschulden: Bei Kündigung zählt nur der Gesamtrückstand
Für die Kündigung bei Mietrückständen zählt der gesamte Mietrückstand – dieser darf „nicht unerheblich“ sein. Ob dieser Rückstand sich in einzelne monatliche Rückstände aufteilt, zählt wiederum nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
12Januar
Hamburg erhöht Grunderwerbsteuer ab 2023
Der Spitzensatz der Grunderwerbsteuer liegt derzeit bei 6,5 Prozent – doch nur fünf Bundesländer schöpfen diesen aus. Hamburg ist bisher mit 4,5 Prozent relativ günstig, doch das ändert sich ab Anfang 2023.
05Januar
Können Baumfällarbeiten umlagefähige Betriebskosten sein?
Wenn der Vermieter einen morschen, nicht mehr standsicheren Baum fällen muss, kann er die Kosten dafür als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
31Dezember
Frohes neues Jahr!
Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen,
auch das vergangene Jahr war von Herausforderungen geprägt. Wir hoffen, dass Sie zuversichtlich nach vorne schauen und den Start ins neue Jahr so begehen können, wie Sie es sich vorstellen.
Wir bedanken uns für ein gemeinsames Jahr und dafür, dass Sie Teil davon waren.
Ihnen und Ihren Lieben einen guten Rutsch ins Jahr 2022! Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Glück & Gesundheit!
Weihnacht, Neujahr – die Zeit vergeht.
Ob man das Leben je versteht?
Ein Fensterblick, ein offenes Tor:
Wir stehen zögernd noch davor
und wissen nicht, was kommen mag.
Am besten nimmt man Tag für Tag
und ohne viel zu fragen.
Die Zukunft muss man wagen.
[Brigitte Fuchs (*1951)]
29Dezember
Was ändert sich für Eigentümer ab dem 1. Januar 2022?
Für Immobilieneigentümer treten zum 1. Januar 2022 einige wichtige Änderungen in Kraft. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Die Änderungen sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen. Hinzu kommt, dass für alle Eigentümer im Laufe des Jahres die Reform der Grundsteuer erste praktische Auswirkungen haben wird“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Was ändert sich außerdem?
23Dezember
Fröhliche Weihnachten
Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen, Freunde und Bekannte,
wir wünschen Ihnen und Euch, Ihren und Euren Lieben ein fröhliches und gesegnetes Weihnachtsfest und entspannte Feiertage.
Hoffentlich können Sie und könnt Ihr die Zeit trotz aller Umstände genießen und eine harmonische und glückliche Zeit verbringen.
Wir bedanken uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen, die gute Zusammenarbeit, die entstandenen und bestehenden
Freundschaften und wünschen Ihnen und Euch auch einen guten Rutsch in ein erfolgreiches, glückliches und vor allem gesundes Jahr 2022!
22Dezember
Verordnung in Kraft: Zertifizierung für WEG-Verwalter
Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Doch was bedeutet das eigentlich? Und woher bekommen Verwalter die Zertifizierung? Ein kleiner Überblick.
15Dezember
BGH: Ordentliche Kündigung trotz Schonfristzahlung
Zahlen Mieter bei Zahlungsverzug und fristloser Kündigung ihre Mietschulden innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs, können sie die fristlose Kündigung abwenden. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter zusätzlich hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausspricht.
08Dezember
CO2-Preis - Ab Januar wird Heizen noch teurer
Die Heizkosten für einen durchschnittlichen Haushalt steigen ab dem 1. Januar 2022 um bis zu 100 Euro. Grund dafür ist der Anstieg des CO2-Preises, der sich bis zum Jahre 2025 immer weiter erhöht. Erneut eine gute Gelegenheit, um übers Energiesparen nachzudenken.